Im Idealfall vereint ein Vater und eine Mutter alles jeweils in einer Person, doch das trifft immer seltener zu.
Der genetische Vater als Samen-Spender bestimmt das Leben eines Kindes
gemittelt zu 25%.
Unabhängig wie das heute oder morgen juristisch bestimmt wird, hat somit jedes
Kind ein fundamentales Recht, den Samenspender zu kennen, denn in diesem kann
es seine mögliche zukünftige Realität sehen. Was insbesondere auch bedeutet,
etwas Entscheidendes anders zu machen (Selbstbestimmung).
Die körperliche und psychische
Determination in Stärken und Schwächen kann ein (genetisches) Elternteil im
Extremfall bis zu 80% unabänderlich aufprägen.
Wird dem Kind ein Elternteil vorenthalten, machen sich alle Entscheidungsträger
schuldig am Kind.
So hat z.B. bei Vorliegen einer harmlosen Sehschwäche eines genetischen
Elternteils das Kind ein Menschenrecht darauf, dass durch rechtzeitiges
Einwirken alles unternommen wird, damit dieses Kind nicht darunter zu leiden
hat, wenn es sich schon nicht abwenden lässt.
Der [geschlechts-]identitätsstiftende
Vater ist der Mann, mit dem das Kind zu tun hat - es im Alltag zusammenlebt.
Das können im Laufe der Entwicklung des Kindes mehrere Männer sein, jedoch
keine Frau.
Der Begriff "sozialer" Vater erscheint mir zu unscharf.
Übernimmt der spätere oder aktuelle Partner der Mutter die Rolle des
[geschlechts-]identitätsstiftenden Vater, ist das meist eine Heldenrolle - eine
Aufgabe, welche seltenst mit angemessenem Respekt verbunden ist - ein
Martyrium.
Der [geschlechts-]identitätsstiftende Vater wird für den Jungen mit zunehmendem
Alter immer bedeutsamer. Möglicherweise wäre es ideal, wenn der Junge ab ca.
12 Jahren nur noch mit dem Vater zu tun hätte.
Der rechtliche
Vater trägt Teile des Sorgerechts - Rechte und Pflichten, je nachdem was heute
oder morgen erlaubt und juristisch bestimmt wird. In dieser Rolle werden
Entscheidungen getroffen, die Gegenwart und Zukunft eines Kindes bestimmen.
Auch eine Frau kann die Rolle des rechtlichen Vaters übernehmen (z.B. die
Partnerin mit der eher männlichen Rolle in einer lesbischen Partnerschaft).
Die genetische Mutter als Ei-Spenderin bestimmt analog zum o.g. genetischen Vater das Leben eines Kindes gemittelt zu 25%.
In der leiblichen Mutter reift das befruchtete Ei über das
Embryo und das Baby wird geboren:
der Vorgang der Geburt hat nach Ansicht von vielen Körpertherapeuten einen
entscheidenden Einfluss, über den Eintritt eines Menschen ins Leben und wie
sich ein Mensch zukünftig Krisen stellt [Coping / Resilienz].
Ich unterscheide hier die genetische von der leiblichen Mutter, weil eine
Trennung möglich ist.
Für den Vater fehlt hier eine Entsprechung.
Bis zum Ende der Stillphase können sich die Rolle von leiblicher Mutter und
[geschlechts-]identitätsstiftender Mutter überschneiden.
Das kleine Kind war und ist bis zum Ende der Stillphase direkt von der Mutter
abhängig. Hier festigt sich eine Bindung, welche die Mutter zur Nummer 1
für das Kind (auch gegenüber dem Vater) macht.
Die [geschlechts-]identitätsstiftende
Mutter ist die Frau, mit der das Kind zu tun hat - es im Alltag zusammenlebt,
analog zum o.g. [geschlechts-]identitätsstiftenden Vater.
Die [geschlechts-]identitätsstiftende Mutter wird für das Mädchen mit
zunehmendem Alter immer bedeutsamer. Möglicherweise wäre es ideal, wenn das
Mädchen ab ca. 10 Jahren nur noch mit der Mutter zu tun hätte.
Die rechtliche Mutter trägt Teile des Sorgerechts usw. analog zum rechtlichen Vater.
Zu den 25%: Ein Kind setzt sich nicht zu jeweils 50% aus dem Erbgut
von Vater und Mutter zusammen. Es scheint eher so zu sein, dass sich jede Zelle
entweder des Erbguts vom Vater oder
von der Mutter bedient. Durch die beinahe endlose erscheinende Anzahl der
Zellen eines Menschen mittelt es sich dann doch irgendwie wieder bei 50% vom
Vater und 50% von der Mutter.
Jedoch ist ein Mensch nicht nur genetisch vordeterminiert. Das Leben jedes
Menschen wird unterschiedlich stark beeinflusst durch seine Entwicklung,
Förderung und mit zunehmendem Alter - hoffentlich - durch sich selbst. Diesem
Einfluss habe ich mal 50% zugeordnet, so dass der elterlichen genetischen
Grundausstattung jeweils 25% zukommen.
Wem die 50% genetischer Einfluss bis zur Geburt zu hoch erscheinen, möge sich
jedoch die Erfahrungen bei intensiver untersuchten schweren psychischen
Erkrankungen zu eigen machen. Zur Ätiologie und Pathogenese bei F2 nach ICD-10
in Payk: "Die Krankheitserwartung bei Kindern mit zwei [gleich erkrankten]
Elternteilen beträgt über 40%,…" und zu F3: "Ein Erkrankungsrisiko
von 50% haben Kinder, deren beide Eltern [so] erkrankt sind.".